AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

SAWA Überdachungen
Im Gewerbepark 28
16727 Oberkrämer

Telefon 03304 / 2001154
info@sawa-ueberdachungen.de
www.sawa-ueberdachungen.de

Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung und zum Aufbau von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für die Herstellung und Zusammenstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.

Gewährleistungsvereinbarung:

Für alle von uns montierten Elemente – Ausgenommen Elektro- und Verschleißteile – übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie eine Herstellergarantie von 10 Jahren.

Baugenehmigung:

Wintergärten und Überdachungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Aufraggeber zu Abnahme und Zahlung.

Zahlung:

Bei Vertragsabschluss sind, sofern nichts anderes vereinbart, mind. 50% des Gesamtpreises als Anzahlung fällig. Schluss- bzw. Gesamtrechnung ist sofort nach der Lieferung, spätestens nach der erfolgten Montage zu bezahlen.

Besondere Vereinbarungen:

Folgeleistungen wie Halogenstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Diese sind im Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. SAWA Überdachungen behält sich vor, bei technischer Undurchführbarkeit von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche aus diesem Vertrag. Für die Montage benötigte Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen zur Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente. Der Auftrag gilt als zugegangen, sobald dieser dem Auftragnehmer in schriftlicher Form oder per E-Mail mitgeteilt wurde.

Bedingungen für die Ausführung der Montage:

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.
  2. Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse Die Firma SAWA Überdachungen übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden, an Gebäuden und in Gebäuden gelegten Gegenständen sowie Pflastersteinen und/oder anderen Bodenbelägen. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Auftraggebers von uns gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten ausgeführt werden.
  3. Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Auftraggebers oder an den anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat die Firma SAWA Überdachungen nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen.
  4. Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wird ausschließlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein Recht des Auftraggebers auf Mängelrüge oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.
  5. Der Auftraggeber muss keinen Urlaub für die Montage Sollte der Auftraggeber dies tun, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o.ä. erstattet.
  6. Terrassenmöbel, Blumenkübel und anderes Zubehör ist vom Auftraggeber von der Baustelle zu Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt die Firma SAWA Überdachungen keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wird entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgeführt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.
  7. Die Glasstärke (8/10mm) wird ausschließlich durch uns und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine anders ver- baute Glasstärke als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehaltung von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden müssen.
  8. Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages ist ein anderes Gewerk und darf nicht durch die Firma SAWA Überdachungen ausgeführt Es gehört zu den Aufgaben des Auftraggebers die zuständigen Firmen entsprechend zu beantragen. Ebenso wird der Aushub durch die Firma erstellten Fundamenten nicht entsorgt. Aus technischen Gründen können dimmbare LED’s nach dem Ausschalten weiter glimmen. Dies ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.
  9. Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Die Montage wird dann sobald das Wetter und die Auftragslage es zulässt durch unsere Firma ausgeführt. Zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen. Der Firma SAWA Überdachungen ist ein entsprechender Zeitrahmen zu gewähren.